Wer mit einem Motorboot auf dem Bodensee fahren will, braucht eine Bodenseezulassung. Das gilt auch für Segelboote mit Motor oder mit Kajüte, Küche oder Toilette. Die Zulassung ist strenger als auf vielen anderen Gewässern, vor allem bei den Abgaswerten. Hier liest du, was gilt und wie du vorgehst.
Boote unter 2,50 m Rumpflänge können mit Motor nicht zugelassen werden.
Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für Millionen Menschen. Deshalb gelten eigene Abgasvorschriften nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO). Wird ein Boot neu zugelassen oder ein Motor ersetzt, muss der Motor die Abgasstufe BSO 2 erfüllen. Den Nachweis erbringst du mit dem Typenprüfungszertifikat des Motors. Ältere Motoren mit gültiger Zulassung geniessen Bestandesschutz, solange sie im Boot bleiben. Zusätzlich gilt ein Lärmgrenzwert von 72 dB in 25 m Abstand.
Kaufst du ein gebrauchtes Boot von ausserhalb, lohnt sich vorher ein Blick in die Motorpapiere. Ein Motor ohne BSO-2-Nachweis kann die Zulassung verhindern.
Beim Verkauf muss der Halterwechsel innert kurzer Frist gemeldet werden, in Deutschland innert zwei Wochen.
Eine Zulassung aus einem Uferstaat gilt auf dem ganzen See.
Die Gebühren richten sich nach Bootstyp, Motorleistung, Segelfläche und Kajüte. Im Landkreis Konstanz kostet die Erstuntersuchung je nach Motorleistung rund 47 bis 88 Euro, dazu kommen Zuschläge für Segel und Kajüte sowie die Registrierung. In der Schweiz legen die Kantone eigene Gebühren fest.
Auch ein Gastboot mit Motor darf nicht einfach ohne Bodenseezulassung fahren. Wer nur für einige Wochen an den See kommt, sollte frühzeitig beim zuständigen Amt klären, ob und unter welchen Bedingungen eine befristete Lösung möglich ist. Ohne passenden Abgasnachweis wird es schwierig. Einfacher ist oft, vor Ort ein Boot zu mieten: Wie das ohne Führerschein geht, steht in Boot mieten am Bodensee ohne Führerschein.
Die Zulassung betrifft das Boot. Für die Person am Steuer braucht es je nach Motorleistung und Segelfläche zusätzlich das Bodenseeschifferpatent. Alles dazu im Artikel Bodenseeschifferpatent: Kategorien, Prüfung und Voraussetzungen. Eine Werft in deiner Nähe, die bei Abnahme und Motorwechsel hilft, findest du unter Werft & Service.
Nein. Stand-up-Paddles und Kajaks sind von der Zulassung und der Registrierung ausgenommen.
Ja. Die Bodenseezulassung eines Uferstaats gilt auf dem ganzen Bodensee.
Ist das Boot bereits zugelassen, darf der Motor in der Regel weiterlaufen. Bei Neuzulassung oder Motorwechsel braucht es einen Motor mit BSO-2-Zertifikat.
Stand: Oktober 2026. Gebühren und Abläufe unterscheiden sich je nach Amt – im Zweifel direkt nachfragen.
Quellen: Landratsamt Bodenseekreis: Zulassung, Landratsamt Konstanz: Zulassung eines Bootes, BayernPortal: Zulassung oder Registrierung, boat24: Bodenseezulassung